Prozess der Mietvertragsauflösung
Sind Sie unsicher, wie Sie Ihr Mietverhältnis ordnungsgemäß beenden können? Nachstehend finden Sie wichtige Informationen zu den rechtlichen Fristen und dem Prozess der Mietvertragsauflösung. Unabhängig davon, ob Sie aus beruflichen Gründen umziehen, in eine andere Stadt wechseln oder einfach nur die Wohnung wechseln möchten – wir stehen Ihnen zur Seite.
Rechtliche Kündigungsfrist von drei Monaten
Sobald Sie sich entschließen, Ihre Wohnung aufzugeben, ist es erforderlich, uns Ihre Kündigung schriftlich und fristgerecht zukommen zu lassen. Zum Beispiel: Sie beschließen am 18. Februar, die Wohnung aufzugeben. Für die Fristberechnung gilt der 3. Arbeitstag des Monats als Stichtag. Wird die Kündigung spätestens am 3. Arbeitstag des nachfolgenden Monats (im Beispiel März) bei uns eingereicht, endet die Frist am 31. Mai. Geht die Kündigung jedoch erst am 4. Arbeitstag oder später ein, verlängert sich die Frist bis zum 30. Juni, da der Monat März nicht mehr für die Fristberechnung herangezogen wird.
Vorgehen bei der Kündigung
Nach Erhalt Ihres Kündigungsschreibens bestätigen wir Ihnen die Kündigung umgehend schriftlich. Sollten Sie planen, bereits vor dem offiziellen Kündigungstermin auszuziehen, bitten wir Sie, uns dies so früh wie möglich mitzuteilen. Nicht selten lässt sich schneller ein Nachmieter finden, als man denkt. Zum Ende des Mietverhältnisses wird ein Termin zur Wohnungsübergabe vereinbart. Bei diesem übergeben Sie uns sämtliche Schlüssel, die Sie für die Wohnung und das Gebäude erhalten haben. Gemeinsam führen wir dann ein Übergabeprotokoll durch. Das Protokoll zur Wohnungsübergabe wird Ihnen anschließend entweder per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt. In der Regel erfolgt die Rückzahlung der Mietkaution zu zwei Dritteln nach der finalen Abnahme der Wohnung. Das verbleibende Drittel der Kaution halten wir zurück, um mögliche Nachzahlungen für Betriebs- und Nebenkosten zu decken. Der restliche Betrag wird Ihnen nach der Endabrechnung der Nebenkosten überwiesen.